Hallo,
habe gestern einen Zofenvertrag für die restlichen 4 Wochen der Ferienzeit mit meiner Sklavenhure geschlossen. Da wir ja in der Woche viel arbeiten und nicht so oft dazu komme ihn zu erziehen mache ich das jetzt mal in den Ferien.Ich dachte ich stell ihn hier mal ein, vieleicht möchte es ja jemand nachmachen
Der ein oder andere Bericht und Bilder werde ich hier auch nach und nach mal einstellen. Gestern hab ich die Sklavenhure erstmal schön gefesselt mit verbundenen Augen zuhören lassen wie ich es mir mit dem Dildo schön besorgt hab und ihn das Teil immer schön ins Blasmaul zum ablecken geschoben, damit er schön geil wird
Und dann durfte er die Nacht mit Buttplug und Damenspitzenhöschen verbringen
. So darf er heute Zuhause rumlaufen
Gruß Bondagerlady
Zofenvertrag für die dauer der Ferienzeit 1. Der Vertrag gilt zunächst bis zum Ende der Ferienzeit. Ab Tag der Unterzeichnung geht dieZofe in den Besitz und Eigentum der Herrschaft nach deren Ermessen über. Die Herrschaft hat stets und jeder Zeit das Recht über die Zofe zu befinden.Sie hat sich unabdingbar der Herrschaft unterzuordnen und deren Wünsche zu befolgen und zu erfüllen.
2. Dieser Vertrag ist nur einseitig durch die Herrschaft jederzeit auch ohne Vorankündigung kündbar. Die Zofe hat kein Kündigungsrecht.
3. Die Zofe hat sich jeden Tag zu rasieren Genitalbereich- Hurenarsch - Oberkörper - Achseln
4. Während der Zeit darf die nur Damenwäsche tragen
5. Die Herrschaft bestimmt wann, wo und wie über die Zofe befunden wird. Die Zofe hat sich zu jeder Zeit dort und / oder in der Weise einzufinden, wie es der Herrschaft beliebt.
6. Die Zofe erklärt sich ausdrücklich zu folgenden arbeiten bereit, Hausarbeit sowie, des bügeln, des saugens, des staubwischens.
7. Die Zofe hat stets mit Plug zu schlafen.
8. Die Zofe hat am Wochenende immer den Muschigummislip zu tragen.
9. wenn Herrin am PC sitzt hat die Zofe unterm Tisch zu verweilen und der Herrin die Möse zu lecken und das solange sie möchte.
10.Die Zofe hat am Wochenende immer in einem Zofenoutfit die Mahlzeiten zu kochen. Frühstück bis Abendbrot.
11.Es ist der Zofe strengstens untersagt sich selbst zu befriedigen, bis auf Anale (Selbst-)Befriedigung.Die Zofe wird nur der Befriedung der Herrin dienen.
12. Wann immer die Herrin es wünscht hat die Zofe ihr Hurenmaul der Herrin als Urinal zur verfügung zu stellen. Bei dem Wort pee wird sich die Zofe sofort ins Bad begeben und sich mit weit geöffneten Hurenmaul auf den Boden liegend auf die Herrin warten.
13.Zuhause trägt die Zofe immer eine Damenhose.
14. Die Zofe dient und akzeptiert ausdrücklich folgende Praktiken ohne Tabus vor welchen sie kein Recht hat sich zu weigern :NS-Passivität, Sperma-Passivität ( ohne Ausnahmen ) und, sofern seitens der Herrschaft gewünscht, -Aktivität gegenüber Dritten, OV-Verkehr- & Aktivität - einschließlich Blasen oder Lecken mit Aufnahme bei beiderlei Geschlecht ohne Ausnahme, Fesselung, Vorführung, Erniedrigung, Bestrafung , Käfighaltung, Korsett-Straffung, Peitsche .
15. Die Herrschaft darf die Zofe, auch zum Zwecke des Zu- oder Nebenverdienstes in eigener Sache,zeitweise ent- oder unentgeltlich verleihen, anschaffen lassen oder sonstwie im Rahmen, Sinn und Umfang des Vertrages anderweitig und andererorts zugänglich machen.
16. Die Zofe hat sich ohne Aus- und Widerrede sofort und umgehend nach Aufforderung der Herrin wieder und wieder der oralen Befriedigung der Herrschaft zu widmen und genüßlich-fordernd hinzugeben.
17. Sofern die Zofe und die Herrschaft beispielsweise über eine oder mehrere Nächte im selben Bett verbringen, hat die Zofe an jedem Abend der Herrschaft für eine angenehme und wohlige Entspannungs- und Ermüdungsform zu sorgen, in dem sie selbige selbst-, kommentar- und aufforderungslos oral befriedigt. Sollte die Herrin mit Strapon ins Bett gehen so hat die Zofe diesen solange zu blasen bis die Herrin es nicht weiter wünscht.
18. Sollte die Herrin Dildos verwenden für ihre Befriedigung, so hat die Zofe diese mit ihrer Zunge zu reinigen.
19. Sollte die Zofe Fotoaufgaben bekommen so gehen die Rechte an Bildern, Filmen oder sonstigen Wiedergabemedien mit der oder über die Zofe, sei es mit der Herrschaft und/oder Dritten, ausschließlich an die Herrschaft.
20. In der Vertragszeit kann die Herrin sich jederzeit Fremdficken lassen es obliegt der Herrin ob die Zofe zusehen, zuhören darf oder sie gar nicht anwesend ist, allerdings wird die Zofe, sollte sie nicht anwesend sein über SMS darüber informiert das die Herrin jetzt fickt. Bilder davon werden zur Erniedrung der Zofe dann der Zofe gezeigt.
21.Sofern die Zofe auf dem Strapon der Herrin aufsitzen sollte, hat sie stets eine Maske mit Knebel zu tragen sowie Nippelgewichte.
22.Ohne Zustimmung der Herrin darf weder die Brust noch Arsch oder Möse von der Zofe berührt werden.
23 Ob die Zofe an den Wochenenden im Bett oder auf dem Fussboden schlafen darf oder gar gefesselt im Bad obliegt der Herrin
24. Der Vertrag ist seitens der Herrschaft jederzeit, und nur durch eine kurze Mitteilung an die Zofe, zu ergänzen/erweitern/ändern