Hallo harrymaus,
Sorry, aber dieser Nickles ist polemisch und hat von der Materie mindestens soviel Ahnung wie die Bildzeitung.
Es mag bei der Masse ankommen. Doch seine sinnbefreite Meinung in dieser Sache zeigt seinen mangelnden Sachverstand. Journalistisch sauberes Vorgehen ist anders.
Wer so tut als würde er journalistisch schreiben, der muss sich mit einer anderen Messlatte vergleichen lassen.
Die ganze Redtube-Geschichte stinkt von vorne bis hinten. Zwei Dinge sind von zentraler Bedeutung, müssen Konsequenzen haben. Zum einen müssen die Richter zur Verantwortung gezogen werden, die die Herausgabe der Adressen durchgewunken haben.
---> Erstens leben wir in einem Rechtsstaat und Journalisten haben kein Recht von "müssen" zu reden. Er sollte, wenn er korrekt arbeitet, wenigstens den Konjunktiv benutzen.
Auch die Bildzeitung versucht immer wieder in dieser Art Einfluss auf Gerichte und Urteile zu nehmen.
Und Richter zur Verantwortung ziehen zu wollen, die mutmaßlich selbst reingelegt wurden ist an den Haaren herbeigezogen.
Da scheint der liebe Kollege zu vegessen, dass Rechtsanwälte ein Organ der Rechtspflege sind und ein Richter immer davon ausgeht, dass er es mit einem sauberen Antrag zu tun hat. Deswegen wird der Antrag auch an Eides statt abgelegt.
Also reine Polemik. Und Dummgeschwätz.
Der Beschluß des LG Köln lautete am Ende wegen des Antrags an Eides statt durch den antragenden Anwalt Daniel Sebastian:
„Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. 19a UrhG vor.“
Und ob die verschiedenen Kammern beim LG, die mit der Prüfung beauftragt waren, eine Eignung dazu hatten soll Nickles mal selbst recherchieren. Es war nicht nur eine Kammer.
Es kann nicht sein, dass inkompetente Richter zu solchen Entscheidungen befugt sind. Dafür gibt es keine Ausreden. Wenn ein Gericht überlastet ist, dann muss der Abmahner eben so lange Warten, bis kompetente Richter Zeit für die Sache haben.
---> Woher nimmt er das Recht zu behaupten, dass Richter inkompetent sind? Das ist anmaßend, beschämend und typisch für Nickles.
Da stellt sich zusätzlich die Frage: Wie kompetent ist ein Blogger wie Nickles?
Und so machnesmal verstehe ich die Forderung der Journalisten-Verbände nach mehr qualifizierten Plattformen.
Weiter gewichtiger Punkt ist, dass Kanzleien, die sich wissentlich für krumme Geschäfte einspannen lassen, auch als Mittäter rangenommen werden. Ich bin sehr gespannt, was bei den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen U+C rauskommt. Und vor allem: wie lange das dauert!
---> Diese Behauptung ist grenzwertig strafrelevant. Woher nimmt er das Recht zu wissen, dass es "wissentlich" passierte. Er bewegt sich auf dünnem Eis.
Juristisch zählen nur die Fakten.
Hier geht es um etwas Anderes:
1. Hat die einreichende Kanzlei (Daniel Sebastian Berlin) beim Kölner Landgericht einen "geschönten" Antrag gestellt und damit das Gericht getäuscht? Denn im Antrag war nie von File-Streaming die Rede.
2. Wie sind die IP-Adressen ermittelt worden?
3. Was haben die panamesischen Domains retdube.net und movfile.net damit zu tun?
4. Inwieweit waren die Abmahner in die IP-Beschaffung involviert?
5. Welche Rolle spielt die "The Archive AG", die offensichtlich nur zum Abzocken gegründet wurde?
Das sind die zentralen Fragen, die nach und nach juristisch aufgearbeitet werden sollten.
Es ist natürlich einfacher die FAZ zu zitieren und dann noch einen unqualifizierten sinnbefreiten Kommentar abzulassen.
Das ist billig und schnell dahin geschrieben. Und es trifft die Stimmung aller juristischen Laien.
Saubere Recherche kostet Zeit und Geld. Und setzt natürlich unter Umständen das Beherrschen des journalistischen Handwerks voraus.
Daniel Sebastian hat, als Anwalt der ominösen "The Archive AG" den umstrittenen Antrag beim LG Köln eingereicht.
U + C Urmann und Collegen verschicken 10.000e von Abmahnungen, weil sie dazu technisch in der Lage sind.
The Archive AG ist nicht im Besitz der Rechte an den besagten Werken. Das hat der Urheber "The Cobat Zone" vor wenigen Tagen klargestellt.
Damit bricht das gesamte Lügengebäude in sich zusammen.
Die User wurden über trafficholder und den panamesischen Domains gezielt in die Falle gelockt.
Wer dahintersteckt und ob die Anwälte mit drinstecken ist derzeitig Gegenstand der Ermittlungen verschiedener Staatsanwaltschaften in Deutschland.
Die Webseite von The Archive AG auf der vollmundig von Urheberrechtsverfolgungen getönt wurde ist inzwischen nicht mehr erreichbar.
Intergroove-Chef Ralf Reichert gründete die Schweizer Firma im März 2011. Und so sollte die Devise gelten: Wenn ich nichts Eigenes, sinnvoll Recherchiertes dazu beitragen kann, dann halte ich meine Klappe.
Das was er im Durchschnitt bietet ist niederstes Blogger-Niveau.
Besser er beschränkt sich auf WIndows-Taskleiste, Virenbla und technische News aus der IT-Welt.
Das schreibende Handwerk zu ernsten Themen sollte er anderen überlassen.
Wir empfehlen weiterhin Heise / Golem & Co
Sorry harrynaus,
das musste ich jetzt mal loswerden.
Bernie