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« am: März 28, 2008, 23:15:43 »
Ehrlich, man mag über sexuelle Vorlieben, Fetische denken, was man will. Erlaubt ist, was gefällt.
Das Problem ist: Wer ernsthaft daran denkt, seine Frau fremdschwängern zu lassen oder als, sich bewusst fremdschwängern zu lassen, vergisst, dass hier jegliche sexuelle Vorlieben, Fantasien oder Fetische das Leben eines völlig unschuldigen Menschen betreffen: das Leben des Kindes.
Man denke an das Recht des Nichtehelich geborenen Kindes als Erbe, als Unterhaltsberechtigter, auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf das moralische Recht, seinen Vater zu kennen.
Wer glaubt, das kommt nicht heraus, irrt. Krankheiten der (halben) Eltern erfordern eine Blutspende usw.
Diese Fantasien sind vielleicht anregend, aber - so meine ich - bei aller sexueller Freiheit, wirklich pervers im übelsten Sinne des Wortes.