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« am: Januar 07, 2009, 02:06:40 »
BLABLABLABLA:
Hallo,erstmal bitte nicht das Wort Schlampe.
Das ist nämlich ein Schimpfwort,ich rede hier ja auch keinen mit Penner an.
Dann ist es so, daß man sich in einer intakten Ehe auf die ein oder andere Art weiterentwickelt
da der Sex natürlich irgentwann nichtmehr so prickelnt ist wie am Anfang.
Entscheident ist auch,daß man sich zusammen entwickelt.Zum Cuckolding gehört sehr viel Liebe
und grenzenloses Vertrauen zu seiner Eheschlampe um es mal so auszudrücken wie hier darüber geschrieben
wird.
Ich habe übrigens in diesem Forum gelesen: Wie kann ich aus meiner Frau , eine Éheschlampe machen.
In meinen Augen ist das ein Schwachkopf.Ich möchte mich allerdings für dieses Wort entschuldigen.
So jetzt mal zu den Kuckuckskindern.
Wenn man sich zum Cucki entwickelt und die Beziehung darauf basiert ,wenn der Cucki den Wunsch hat ,daß seine
Herrin sich fremdschwängern lässt und es der Ehefrau (Herrin) nichts ausmacht dann benötigt man kein BGH, denn der Cucki wird
Vater.Unser Kind wird es nie erfahren und auch wenn wir uns jemals trennen sollten würde ich für mein Kind selbstverständlich auch Unterhalt
zahlen. Im grunde genauso wie bei einer Adoption.
Gruß Berni.