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Nachrichten - marcus5

Seiten: [1] 2
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Cuckolds Nachrichten / Dass Dich das ständige ....
« am: Januar 10, 2017, 20:20:51 »
...Gerede von der Fremdschwängerei genervt hatte, liebe Natascha, kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist doch ein Unterschied, ob man von der Fremdschwängerung als i-tüpfelchen des Cuckolding fantasiert oder ob man sich gegenüber seinen Kindern so verantwortungslos verhält. Kinder zeugt man nicht, um seinen sexuellen Fetisch auszuleben.

Ich freue mich als Lover immer wieder über Deine Berichte und bin auf die Fortsetzung gespannt.


Lieben Gruß,
Marcus

2
Cuckolds Nachrichten / Re: Erlebnisse einer Cuckold-Ehefrau
« am: Juli 31, 2016, 04:27:34 »
Hallo Natascha,

Deine Berichte sind immer so authentisch geschrieben, dass man meint, dabei zu sein. Es gibt kaum jem,anden, der dieses Forum so belebt, wie Du das machts. Bitte lass uns weiter an Deinen Erlebnissen teilhaben.

Lieben Gruß,
Marcus

3
Cuckolds Nachrichten / Re: Erlebnisse einer Cuckold-Ehefrau
« am: Juni 30, 2016, 11:14:00 »
Ich freue mich drauf, liebe Natascha. Deine Berichte sind der Hauptgrund, dass ich diese Seite immer wieder anklicke. Du hebst Dich so hervorragend ab von der Masse der Tastenerotiker, die hier häufig ihre Phantasien als angebliche Realität darstellen.

4
Cuckolds Nachrichten / Re: Erlebnisse einer Cuckold-Ehefrau
« am: Februar 29, 2016, 00:04:11 »
Was beschäftigt Ihr Euch in diesem Thread mit der Psyche von Lene. Das ist etwas für deren Therapeuten, der sicherlich auch aufklären wird, weshalb Lene stolz darauf war oder vielleicht auch noch ist, bereits im Alter von 26 Jahren 100 Kerle in ihrer Muschi gehabt zu haben.

Dieser Thread gehört Natascha, die uns hier alle wunderbar unterhält und geil macht. Dafür sollten wir ihr dankbar sein und den Thread nicht von mehr oder minder destruktiven Posts zerstören lassen. Ich freue mich auf weitere Berichte und Bilder von Natascha, einer Frau, wie man sie sich als Mann nur wünschen kann.

5
Cuckolds Nachrichten / Re: Malediven Bericht
« am: Februar 13, 2012, 11:13:51 »
Na, das ist wohl eher ein erschütterndes Beispiel dafür, was Väter alles machen, um von Ihren Kindern nicht getrennt zu werden und wie scham- sowie rücksichtslos Frauen mit ihren Männern umgehen, in dem sie mütterliche Macht ausüben.

6
Sonstige Geschichten / Re: An Tagen wie diesen!
« am: September 05, 2011, 11:32:16 »
@zureiter42
Fantasien habe ich durchaus, doch sind diese vollständig gewaltfrei. Alles andere finde ich einfach nur ungeil.

@flyer0852
Scheinbar hast Du den Inhalt meiner Postings nicht verstanden.
Übrigens: mit Deinem Argument rechtfertigen Päderasten oft die Verbreitung kinderpornographischer Schriften.
Ich befürchte aber, dass Du auch die Aussage dieser Zeilen nicht verstehen wirst.

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Sonstige Geschichten / Re: An Tagen wie diesen!
« am: August 28, 2011, 13:35:07 »
Eine solche Geschichte zu schreiben ist sicherlich nicht strafbar, aber absolut geschmacklos. Wie kann man sich nur an einer sexuellen Nötigung/Vergewaltigung ergötzen? Und wo werden die Grenzen gezogen? Reicht die Lektüre solcher gewalttätiger Geschichten aus, oder werden wir beim Anblick von Fotos und Videos solcher Taten den nächsten Kick finden?

Obige Geschichte ist Gewalt verherrlichend, Frauen verachtend, ekelhaft und alles andere als geil. Aber wer´s braucht.....

8
Sonstige Geschichten / Re: An Tagen wie diesen!
« am: August 25, 2011, 09:30:59 »
Wie erbärmlich! Hier wird eine Straftat beschrieben. Wie kann man sich daran ergötzen?

9
Fremdschwängerung / Das Problem ist...
« am: August 27, 2009, 16:37:42 »
...doch ein anderes: wenn die Cuckeltern sich trennen und der Cuckie erfolgreich seine rechtliche Vaterschaft anfechtet, was er ja nach erfolgtem Vaterschaftstest problemlos kann, dann kommt gegebenenfalls der Samenspender als Unterhaltspflichtiger ins Spiel.
Auch wenn der Cuckie insoweit wegen der Kenntnis seiner Nichtvaterschaft nur innerhalb der ersten zwei Jahre die Vaterschaft anfechten kann, bedeutet dies doch ein gewisses Risiko für den Samenspender, das erst nach zwei Jahren keines mehr ist, wenn innerhalb dieser Zeit nicht die Vaterschaft des Cuckie erfolgreich angefochten worden ist.

Das zitierte OLG-Urteil verhindert nur, dass der Samenspender neben seiner finanziellen Verpflichtung als leiblicher Vater auch seine väterlichen Umgangsrechte ausüben kann, wenn er dies möchte. Das Umgangsrecht ist nämlich der Hintergrund dieses Urteils und nicht das Unterhaltsrecht!

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Ein jeder Mensch braucht Kenntnis seiner Wurzeln. Überlegt einmal, was beim (pubertierenden) Kind mental passiert, wenn ihm bewusst wird - z. B. Trennung der Eltern mit Krieg ums Umgangsrecht "Was willst Du? Du bist doch nicht der Vater!" oder Bluttransfusion bei schwerer OP oder nach Unfall - dass es Jahre lang angelogen worden ist und es nun überhaupt nicht weiß, wer sein Vater ist und woher seiner väterlichen Wurzeln kommen.
Die wissenschaftliche Kinderpsychologie hat zu dieser Problematrik umfangreiche Studien gemacht. Wer diese Ergebnisse kennt, für den ist die Frage der Fremdschwängerung eindeutig geklärt.
Ich jedenfalls halte sie schlicht für verantwortungslos gegenüber dem Kind.

Viele Grüße,
Marcus

11
Cuckolds Nachrichten / Wer hat denn nun...
« am: August 11, 2008, 11:27:42 »
...ohne Kenntnis von Deinem Fremdfick zu Hause auf Dich gewartet? War es Dein Freund oder Dein Mann oder beide zusammen oder warst Du beim Aufschreiben Deiner Phantasien lediglich ein wenig schusselig?


Lieben Gruß,
Marcus

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Fremdschwängerung / Du kannst Dich....
« am: Januar 07, 2008, 11:41:44 »
Die LEIBLICHEN Väter und eine intensive Beziehung zu ihnen sind für Kinder besonders wichtig, weil sie nur durch ihn - und natürlich durch ihre Mutter - ihre Wurzeln kennen lernen können. Deshalb gibt es überall in Europa das gemeinsame Sorgerecht und nicht nur ein Umgangsrecht für getrennt lebende Väter, sondern sogar dessen gesetzliche Pflicht, mit seinen Kindern Umgang auszuüben.

Genau das ist völlig falsch. Wenn du hier schon das BGB zitierst dann bitte nur in korrektem Zusammenhang. Du verwechselst den Erzeuger mit dem Vater im juristischen Sinn. Der juristische Vater muss nicht der Erzeuger sein! Deswegen gelten deine zitierten §§1626 und 1684 in deinem Fallbeispiel ebennicht. Der Erzeuger ist in keinster Weise verpflichtet, sich in irgend einer Weise um das Kind zu kümmern. Das ist Aufgabe des juristischen Vaters, also dem Cuckold.

...darauf verlassen, dass ich ich nichts verwechsle. Ich bin nicht nur Vater, sondern auch Jurist.
Beide Väter, juristischer wie leiblicher, haben sich um das Kind zu kümmern. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor etwa einem Jahr entschieden. Nur hat der leibliche, aber nicht juristische Vater in der Regel die größeren Schwierigkeiten, seine leibliche Vaterschaft zu beweisen, wenn die Mutter ihn verleugnet. Das sind aber mütterliche Interessen, die keineswegs mit den kindlichen Bedürfnissen gleichzusetzen sind.

Übrigens: juristischer, aber nicht leiblicher Vater kann nur ein verheirateter Cucki sein. Was aber ist, wenn der Cucki nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist? Da wird der Fremdschwängerer im Wege der Vaterschaftsfeststellungsklage ganz schnell auch juristischer Vater!


Lieben Gruß,
Marcus

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Fremdschwängerung / Der Quatsch steht im Gesetz und....
« am: Januar 06, 2008, 11:28:18 »
...entspricht in der Regel der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Damit auch Du, lieber alfonsbar, Dich mühelos informieren kannst, habe ich Dir die entsprechenden Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches einmal ins Forum kopiert. Sieh Dir insbesondere § 1626 Abs. 1 und Abs. 3, Satz 1, § 1626 a Abs. 1 und § 1684 Abs. 1 und Abs. 2 einmal genau an!

Natürlich gibt es in Deutschland bindungsintolerante und Umgang mehr oder minder erfolgreich boykottierende Mütter. Vor 19 Jahren war das auch noch weit schlimmer und wurde viel seltener gerichtlich geahndet. Heute aber kommt es gelegentlich vor, dass solche Mütter die elterliche Sorge zumindest teilweise entzogen bekommen, wenn sie Umgang dauerhaft boykottieren. Solcher Umgangsboykott ist nämlich ein Ausdruck zumindest teilweiser Erziehungsinkompetenz.
Es bedarf natürlich eines Vaters, der sich nicht ausbooten lässt! Und, mein lieber, ich weiß auch, wovon ich rede, denn die Mutter meines Kindes hatte auch solche Allüren. Trotzdem sehe ich es regelmäßig - gegen den Willen meiner Ex und mit gerichtlicher Anordnung sowie gerichtlicher Androhung eines Zwangsgeldes von € 5.000,00 für jeden erfolgten Umgangsboykott! Seit Androhung des Zwangsgeldes ist der Umgangsboykott kein Thema mehr!

Wenn Du Dich weiter informieren willst, google doch mal unter den Begriffen "Rituale der Umgangsverweigerung", "Anwalt des Kindes", "ISUV", "Väteraufbruch für Kinder", "PAS-Eltern", "Cochemer Praxis", "Doppelresidenzmodell".
 
§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.


 § 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 
 1.  erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
 2.  einander heiraten.


(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.



 § 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Aber wir weichen hier vom Thema der Fremdschwängerung und der Frage, wie die fremdgeschwängerten Kinder das sehen, ab.

Lieben Gruß,
Marcus

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Fremdschwängerung / Du meinst also,....
« am: Januar 06, 2008, 08:34:15 »
...dass tiefe emotionale Bande zum leiblichen Vater, der mit der Mutter nicht zusammen lebt, für die betroffenen wie auch für Scheidungskinder Kinder schlecht sind? Das widerspricht sämtlichen kinderpsychologischen Forschungen! Die LEIBLICHEN Väter und eine intensive Beziehung zu ihnen sind für Kinder besonders wichtig, weil sie nur durch ihn - und natürlich durch ihre Mutter - ihre Wurzeln kennen lernen können. Deshalb gibt es überall in Europa das gemeinsame Sorgerecht und nicht nur ein Umgangsrecht für getrennt lebende Väter, sondern sogar dessen gesetzliche Pflicht, mit seinen Kindern Umgang auszuüben.
Ich bin deswegen dagegen, dass "Fremdschwängerer" aus der väterlichen Verantwortung entlassen werden sollten. Wer ein Kind zeugt - aus Liebe zu der Kindesmutter oder aus purer Geilheit heraus - sollte sich um seinen Nachwuchs kümmern, mit allen Rechten und Pflichten. Aber dann würde hier doch so mancher Mann sprichwörtlich seinen Schwanz einziehen, wenn es nur um das Ausleben seiner Geilheit geht, oder? Wie sehen das die Fremdschwängerer hier? Was meinen die Frauen, die von einem anderen Mann ein Kind empfangen würden?


Lieben Gruß,
Marcus

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Fremdschwängerung / Es ist schon....
« am: Januar 05, 2008, 10:30:33 »
...erstaunlich. Mit meinem Thread wollte ich anregen, darüber nachzudenken, was wohl die Kinder denken, wenn sie erfahren, dass sie durch Fremdschwängerung entstanden sind. Statt dessen werden sich Gedanken darüber gemacht, ob ein "Bedarf an Fremdschwängerung besteht", dass der Staat "Samenspender", das heißt Fremdschwängerer, von seinen monetären Vaterpflichten entbinden soll - anonyme Samenspender sind keine Väter im Sinne des Familienrechts -, usw.

Die Krone der diesbezüglichen Argumentation wird durch den Vorwurf gegen mich aufgesetzt, dass meine Meinung, dass solche Art der Kinderzeugung aus purer Geilheit heraus verantwortungslos ist - die Meinungsfreiheit, die durch das Grundgesetz geschützt ist, scheint ben.m ein unbekannter Begriff zu sein - als nationalsozialistisches Gedankengut klassifiziert wird.

Wann setzt sich endlich mal jemand mit meiner ursprünglichen Frage auseinander? Was geht in Kindern vor, die erfahren, dass sie aus purer Geilheit ihrer Eltern heraus von einem fremden Mann gezeugt wurden? Wie gehen sie mit dieser Nachricht um?


Lieben Gruß,
Marcus

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