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Autor Thema: Schwängerung bei Partnertausch  (Gelesen 29528 mal)

Offline cumposer

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Re: Schwängerung bei Partnertausch
« am: September 14, 2012, 15:46:57 »
rechtlich ist es so, dass in dem Fall, wenn die Partner verheiratet sind, automatisch der Ehemann als Vater gilt, wenn nicht ein anderer Vater Anspruch darauf erhebt. Dies gilt zum Wohle des Kindes, das ja auch versorgt sein muss, denn es kann ja nichts dafür, dass es unter besonderen Umständen gezeugt wurde.

Wichtig ist natürlich, dass alle Beteiligten damit einverstanden sein müssen, dass eine Übernahme der Vaterschaft selbstverständlich ist. Wir beide sind uns schon darüber einig, dass unser ER die Vaterschaft anerkennt.

Im übrigen ist es heutzutage gar nicht so ungewöhnlich, dass eine Frau mehrere Kinder von verschiedenen Partnern hat. Meistens sind diese Partner dann zu dem Zeugungszeitraum auch die aktuellen Partner gewesen. Unterm Strich macht es aber für die Kinder keinen großen Unterschied. Eine Freundin unserer Sie hat mit ihrem Mann drei Kinder, von denen nur das erste von ihrem Mann ist. Die beiden anderen sind von zwei anderen Männern. Trotzdem sind sie eine (meist) glückliche Familie.

Der Besonder Kick bei einem längeren Intervall, in dem die Partner getauscht werden sollen ist ja darüberhinaus, dass auch emotionale Konzepte betroffen sein können. Vielleicht entstehen dabei neue Gefühle, vielleicht eine große Liebe, vielleicht auch eine andere Beziehungskonstellation, alles ist neu und aufregend
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« Letzte Änderung: September 14, 2012, 15:49:22 von cumposer »



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