Italienische Frauen haben das verbriefte Recht auf einen Liebhaber - solange sie die Affäre diskret handhaben. „Sexuelle Abstinenz gehört nicht zu den Pflichten einer Familienmutter“, urteilte eben ein Gericht in Rom. Die Juristen entschieden gegen die Klage eines Ehemannes, der seine Gattin per Privatdetektiv der Untreue überführt hatte.
Der Mann war misstrauisch geworden, nachdem seine Frau alleine in Urlaub gefahren war. Der Schnüffler brachte es an den Tag: Alberta verbrachte die schönste Zeit des Jahres mit ihrem Liebhaber. „Unglaublich“, schnaubte Gatte Giuseppe und schleppte sein untreues Weib vor den Kadi. Die Anklage: seelische Grausamkeit und Ehrverletzung. Außerdem forderte der solcherart Gehörnte ein Schmerzensgeld und die Übernahme der Fahndungskosten. „Nichts da“, entschieden die Richter. Alberta ging ihrem Vergnügen in ausreichender Entfernung zum ehelichen Wohnsitz nach. Daher habe sie nicht gegen den zivilen Ehevertrag verstoßen.
In ihrer Urteilsbegründung bezogen sich die Juristen auf einen Parlamentsbeschluss aus dem Jahre 1968 . Dieser streicht eheliche Untreue aus dem Kanon der Straftatbestände in Bella Italia.
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Nein: Nicht geklaut.
Ja: Von mir
Und: Wenn ihr lieb seid, schau ich, was mir noch begegnet.