Wann verjährt sexuelle Nötigung & Vergewaltigung? Wann ruht die Verjährung?
Die Verjährungsfristen betragen:
1.dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind
4.fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind
5.drei Jahre bei den übrigen Taten
Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.
Die Verjährung ruht nach § 78b StGB
1.bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach den §§ 174 bis 174c und 176 bis 179
2. solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann; dies gilt nicht, wenn die Tat nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag, Ermächtigung oder Strafverlangen fehlen.
Ich überprüfe immer, ob die Tat verjährt ist.
Quelle:
http://www.rechtsanwalt-louis.de/vergewaltigung.htm____________________________________________________________________________________________________________________________________
Gehört hier nicht her, aber einige schreien ja danach.