nur mal so zur info und zum diskutieren:
BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Regressansprüche eines vermeintlichen Vaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei „Kuckuckskinder” gezahlt hat. Das Karlsruher Gericht gab einem Mann aus Niedersachsen Recht, der vom vermutlichen Kindsvater seine Unterhaltsleistungen zurückfordert. Bislang scheiterte er daran, dass die Vaterschaft gegen den Willen der Mutter und des Erzeugers nicht festgestellt werden durfte. Der BGH erklärt das nun in solchen Ausnahmefällen für zulässig.
Donnerstag, 17. April 2008, 9:44 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Regressansprüche eines vermeintlichen Vaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei „Kuckuckskinder” gezahlt hat. Das Karlsruher Gericht gab einem Mann aus Niedersachsen Recht, der vom vermutlichen Kindsvater seine Unterhaltsleistungen zurückfordert. Bislang scheiterte er daran, dass die Vaterschaft gegen den Willen der Mutter und des Erzeugers nicht festgestellt werden durfte. Der BGH erklärt das nun in solchen Ausnahmefällen für zulässig.
Donnerstag, 17. April 2008, 9:44 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom