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Autor Thema: BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”  (Gelesen 14572 mal)  Share 

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Offline ben.mTopic starter

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nur mal so zur info und zum diskutieren:

BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Regressansprüche eines vermeintlichen Vaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei „Kuckuckskinder” gezahlt hat. Das Karlsruher Gericht gab einem Mann aus Niedersachsen Recht, der vom vermutlichen Kindsvater seine Unterhaltsleistungen zurückfordert. Bislang scheiterte er daran, dass die Vaterschaft gegen den Willen der Mutter und des Erzeugers nicht festgestellt werden durfte. Der BGH erklärt das nun in solchen Ausnahmefällen für zulässig.

Donnerstag, 17. April 2008, 9:44 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
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Offline DarkRope

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Tja, so kann einen die harte Realität einhohlen, wenn z. B. der ehemals einverstandene Mann (Cucki) auf einmal nix mehr davon wissen will und der eigentlich Stecher zahlen doll, da die Frau Kohle für die Kinder fordert. Private Vereinbarungen sind da null und nichtig.

In einem anderen Forum habe ich grad im Zusammenhang mit dem Thema Fremdschwängerung das interessante Thema Erbschaftsrecht gefunden. Auch ein spannendes Thema, wenn die Familie des verstorbenen Hengstes, auf einem Mal mit Forderungen des fremden Kindes konfrontiert wird. Da helfen private Vereinbarungen eben auch nicht weiter.

Dark
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Offline DarkRope

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Noch mal ausführlicher zu dem aktuellen Urteil:

Vater muss zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Regressansprüche eines vermeintlichen Vaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei "Kuckuckskinder" gezahlt hat. In einem Urteil gab das Karlsruher Gericht einem Mann aus Niedersachsen Recht, der vom vermutlichen Kindsvater - dem jetzigen Lebensgefährten seiner Ex-Frau - seine Unterhaltsleistungen für die inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder zurückfordert. Der Kläger hatte die spätere Mutter der Kinder 1989 geheiratet und wähnte sich als Vater - bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wurde.
 
Damit kann er zwar theoretisch die Zahlungen vom biologischen Vater zurückverlangen. Nach der bisherigen Rechtslage scheiterte die Durchsetzung des Anspruchs aber an einer Lücke im Gesetz. Denn nur die Mutter, die Kinder oder der wahre Erzeuger können ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft in Gang bringen; dem Jugendamt, das sich früher in solchen Fällen einschalten konnte, sind seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 die Hände gebunden. "Dies würde den Scheinvater faktisch der Willkür der Kindesmutter und des wahren Erzeugers ausliefern und ihn rechtlos stellen", befand der BGH.
 
Mit seinem Urteil hat das Karlsruher Gericht nun Abhilfe geschaffen. In Ausnahmefällen wie diesem darf die Vaterschaft fortan auch im Prozess über den Unterhaltsregress festgestellt werden. Das war den Beteiligten bisher wegen eines BGH-Urteils von 1993 verwehrt - die Vaterschaft durfte nur in einem eigens dafür vorgesehenen Verfahren ermittelt werden. Der BGH verwies den Fall an das Oberlandesgericht Celle zurück.
 
In welcher Höhe der Kläger vom biologischen Vater einen Ausgleich für seine seit 15 Jahren laufenden Unterhaltszahlungen zurückverlangen kann, ist nach Angaben seines Anwalts noch offen. Dies hänge auch von der Leistungsfähigkeit des Betroffenen ab.


Dark
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Offline harrymaus

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den bericht habe ich im fernsehen gesehen
und ist fakt

lg Harry
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« Letzte Änderung: Januar 01, 1970, 02:00:00 von harrymaus »
Wer andere schlecht machen muss,
um selbst besser dazustehen,
beweist damit anschaulich,
dass in seinem eigenen
Leben einiges verkehrt läuft!

Offline adam

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Da hilft bloss die Anonymität.
...jedenfalls solange wir noch keine flächendeckenden Gen-Tests für Biometrische Pässe oder dergleichen haben.

Ich habe mich bisher jedenfalls gehütet eine Frau zu schwängern, die meinen richtigen Namen kennt.
... Naja, bis auf die eine lesbische, ehmalige Schulkollegin. Aber mit der verstehe ich mich tip top. - Hoffentlich bleibt das auch so.
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Offline DarkRope

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Ich finde es echt spannend, dass die "üblichen Verdächtigen" sich gar nicht äußern  ;D

Sind eventuell grad beim Gespräch mit Ihrem Anwalt  b,:-:

Dark
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Offline Bernd37dom

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BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Regressansprüche eines vermeintlichen Vaters gestärkt, der jahrelang Unterhalt für drei „Kuckuckskinder” gezahlt hat. Das Karlsruher Gericht gab einem Mann aus Niedersachsen Recht, der vom vermutlichen Kindsvater seine Unterhaltsleistungen zurückfordert. Bislang scheiterte er daran, dass die Vaterschaft gegen den Willen der Mutter und des Erzeugers nicht festgestellt werden durfte. Der BGH erklärt das nun in solchen Ausnahmefällen für zulässig.

Donnerstag, 17. April 2008, 9:44 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom




einfache Lösung: bumsen wir die Ehehuren lieber doch nur mit Kondom oder lassen wir sie schlucken, davon werden sie nicht schwanger.
Nein im Ernst, Kondom ist Pflicht. Das Ganze mit der Fremdschwängerung hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!

Offline Zeus

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Nein im Ernst, Kondom ist Pflicht. Das Ganze mit der Fremdschwängerung hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!

Also ich finde eher ficken ist für die Fortpflanzung gedacht. Alles andere was nicht der Fortpflanzung dient oder diese beim Verkehr
verhindert hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!  ;D
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Offline Bernd37dom

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Nein im Ernst, Kondom ist Pflicht. Das Ganze mit der Fremdschwängerung hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!

Also ich finde eher ficken ist für die Fortpflanzung gedacht. Alles andere was nicht der Fortpflanzung dient oder diese beim Verkehr
verhindert hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!  ;D



Klar, wenn du jeder Schlampe ein Kind machen und dafür zahlen willst, dann viel Spaß :-)

Offline DarkRope

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Hase, Du willst hier nur provozieren, gell  -.,_

Mit einem sachlichen Beitrag hat Dein Posting doch nix zu tun.

Dark
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Offline Zeus

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verhindert hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!  ;D

Hase, Du willst hier nur provozieren, gell  -.,_

Mit einem sachlichen Beitrag hat Dein Posting doch nix zu tun.

Dark

1. Solltest du meine "Meinung" im Kontext mit dem vorhergehenden betrachten.
2. Finde ich es auch nicht sehr sachlich Fremdschwängerung als "krank" zu bezeichnen.
und 3. Wurde nicht verlangt das hier nur sachlich zu posten ist  -.,_


Offline adam

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Also ich finde eher ficken ist für die Fortpflanzung gedacht. Alles andere was nicht der Fortpflanzung dient oder diese beim Verkehr
verhindert hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!  ;D

Vom biologisch und naturwissenschaftlichem Standpunkt her absolut plausibel und korrekt.
Wozu sonst soll Sex in der Natur dienen, wenn nicht zur Fortpflanzung???
Nur wir Menschen überlisten die Natur und geniessen den Spass, dank Verhütungsmitteln ohne Folgen.

Daher ist unverhütet zu ficken und Kinder zu zeugen etwas völlig natürliches.
Aber ich höre schon die Kritiker schreien, dass es auch Krankheiten git. - Stimmt! Gibt es auch. Aber das ändert nichts an der urspünglichen Aufgabe, für welche die Natur den "Sex" erfunden hat.
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Offline DarkRope

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Also ich finde eher ficken ist für die Fortpflanzung gedacht. Alles andere was nicht der Fortpflanzung dient oder diese beim Verkehr
verhindert hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!  ;D

...  Aber das ändert nichts an der urspünglichen Aufgabe, für welche die Natur den "Sex" erfunden hat.

Völlig OK, nur gilt es auch hier den Kontext und die Umgebungsvariablen zu beachten  uzt.h

Dark
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Offline Zeus

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Schön das due sjetzt einsiehst  ws-g ;)

Offline suckxly

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Re: BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”
« Antwort #14 am: Oktober 15, 2008, 23:11:41 »
Da platzen wohl einige Fantasien wie Seifenblasen.

Denkt auch mal an die fremdgezeugten Kinder und deren Rechte. Also Fremdficken lassen mag ja noch gehen aber fremdschwängern lassen???

 



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