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Autor Thema: BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”  (Gelesen 15771 mal)

Offline Zeus

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Nein im Ernst, Kondom ist Pflicht. Das Ganze mit der Fremdschwängerung hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!

Also ich finde eher ficken ist für die Fortpflanzung gedacht. Alles andere was nicht der Fortpflanzung dient oder diese beim Verkehr
verhindert hat ohnehin was Krankes an sich, meine Meinung zumindest!  ;D
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