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Autor Thema: BGH stärkt Ansprüche auf Unterhaltsregress bei „Kuckuckskindern”  (Gelesen 15729 mal)

Offline Volker

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Hallo zusammen
Vllt mal etwas aus der "Sicht" eines "cuckie"
Wir leben mittlerweile über ein Jahrzehnt cuckolding. Seid 5 Jahren nun gemeinsam mit ihm und unseren Kindern ( z. Z 6) zusammen in einem Haus.
Für mich gab es nie einen Zweifel, daß ich voll und ganz zu unseren Kindern "stehe".
Spätestens damals als Jana von ihrem damaligen das erste Mal schwanger war und ich "zugestimmt" hatte... War es und ist es für mich egal, wer ihr zeuger ist. Ich persönlich betrachte es für mich irgendwie als "samenspende" und ja... Ich bin ihr "Papa"... Und sollte es doch irgendwann zur Trennung kommen.... Es sind "meine" Kinder und da bin ich verantwortlich...
Denn... Bei "jedem" hat mich zumindest bei uns Jana gefragt, ob ich es auch möchte.... Und ich habe bei allen zugestimmt...

Grüße cuckie Volker
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