egal, welche Motivation dahinter steht, eine Fremdschwängerung in Betracht zu ziehen, zu allererst muss jedem Beteiligten klar sein, ob der oder diejenige bereit ist, die Konsequenzen daraus zu tragen. Das ist im Zweifelsfall immer das Kind mit all seinen Faszetten, Babyzeit, Kleinkindzeit, Kinderzeit, Jugendzeit, Erwachsenenzeit, dazwischen auch vielleicht noch Schulzeit mit all ihren Problemen.
Wenn einem das Wohl des entstehenden Kindes vorbehaltlos am Herzen liegt, dann nur zu, steht einer Fremdschwängerung nicht mehr viel im Wege. Wenn man auch nur die geringsten Zweifel daran hat oder sich gar uneins ist, dann sollte man es lassen. Die Konsequenzen können, wie ich versucht habe, klar zu machen sehr, sehr lange das weitere Leben prägen. Das Wohl des Kindes geht vor allem, es ist gut, dass auch der Gesetzgeber dies so sieht.
Deshalb sind auch die früher noch erlaubten willkürlichen Vaterschaftstests gegen den Willen der Mutter verboten. Damit wird vielleicht nicht herauskommen, wer der tatsächliche Vater ist, oft nämlich nicht der Ehemann. Aber das Kind hat wenigstens offiziell einen Vater, der sich darum kümmern muss und geht nicht zugrunde. Denn das Kind kann am wenigsten dafür, dass es da ist.
Übrigens ist es aus dem gleichen Grund sowieso klar, dass jedes Kind, das in der Ehe gezeugt wird grundsätzlich das Kind des Ehemannes ist. Das ist gelegentlich dann spannend, wenn die Frau sich scheiden lässt, bereits einen neuen Lover hat, der sie schwängert und die Ehe ist noch nicht offiziell geschieden! Deshalb gilt es Männer, die wissen, dass die Ehe sowieso geschieden wird, zu warnen, damit sie nicht tatenlos alles weitere abwarten, sondern die Scheidung offiziell beantragen, weil sonst die Vaterschaft dem alten Ehemann zugerechnet wird