domcape, Immer wieder gibt es Menschen die anderen Schade zufügen weil sie nicht über ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl
und Moral verfügen.
Ideen und Fantasien haben ist das eine,das an Kindern ausleben das andere!!!
Ich bin sicher recht frei was Sexuelle Fantasien angeht aber,stell Du Dir doch mal vor Dein Vater hätte so gedacht und Dich mal so
richtig "rangenommen" Würdest Du das dann auch noch gut finden!? Und wenn Dir der Gedanke mit Dein Vater nicht gefällt,stell Dir
vor Deine Mutter hätte was mit Dir gehabt!!!
Auch weiss ich nicht wo Du Deine Juristischen Kenntnisse her hast!? Schau Dir mal Link an.... http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html
Kinder unter 18 Jahren sind nicht strafbar wegen Inzest.... Das wiederum bedeutet den Mißbrauch von Minderjährigen......
Wie auch immer, ich finde es zum kotzen und ganz sicher noch ne Menge anderer hier auch.
Ich weiss ja nicht wer hier meinen Betrag gelöscht hat aber,auch das sagt was aus. Oder wollt ihr hier nur zustimmende Kommentare
lesen und habt was gegen eine abweichende Meinung? Ok,dann lasst schnell meine jetzigen Kommentar löschen.
Daniel006Woher ich meine Kenntnisse habe, bestimmt nicht aus dem Internet. Beck Gesetzes Kommentare wirst du im Internet schlecht bis gar nicht finden.
Der Link ist zwar nett, aber lies dir den Text erst einmal durch. Bevor du dich dazu äußerst.
Ich mag diese Ideen auch nicht , das sich jemand an seinen Kindern "vergreift". Jedoch sollte man hier die "Kirche" im Dorf lassen. Es wurde von einem volljährigen "Kind" gesprochen , welches
NICHT den Verwandtschaftsgrad einer leiblichen Tochter erfüllt.
Aber auch wenn dies so wäre, dann sollte mann die gesetzlichen Vorschriften richtig äussern.
Auch eine Vorverurteilung ist
RECHTSWIDRIG.
Bei jedem Beischlaf setze ich
GRUNDSÄTZLICH die freiwillige Bereitschaft voraus.
Alles andere würde den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllen.
Ich denke damit habe ich deine Fragen nach den
VIELLEICHT Taten von meinen Vater und Mutter beantwortet.
Auch hier sehe ich ein subjektive Vermutung, die nicht auf Tatsachen beruht. Auch dies wird nach StGB strafrechtlich verfolgt.
Du behauptest etwas ,was weder belegt ist, noch bewiesen ist noch je stattgefunden hat.
In einem stimme ich dir zu, den Kommentar von dir zu löschen, finde ich persönlich nicht gut.
Aber auch hier gilt, dem Eigentümer stehen halt besondere Rechte zu, da er das "Eigentum" hält.
Lass doch einfach deine Vorwürfe. Lies die Texte sorgfältiger. Oder am besten enthalte dich bei Themen , die dir unangenehm sind.
Denke mal an den Powerbutton, zieh ihn wenn es dir nicht gefällt. Aber versuch nicht als "Moralapostel" aufzutreten.
Auch wir haben Kinder, die von uns nie zu Sex verleitet wurden, bzw. mit uns . Jedoch haben auch unsere Kinder Kenntnisse erlangt über dessen was wir so gemacht haben und machen.
Wie erklärt man seinen Kindern , das die "Tante XXXX" vor der Mutter kniet und immer ein Halsband trägt. Das der "Onkel XXXX" als Loser angesehen wird, er herum kommandiert wird von den Eltern und der "Tante".
Der, wenn es abends wird, in einem Korb vor dem Elternzimmer schläft, während seine Frau im Schlafzimmer mit den Eltern am "schlafen " ist?
Wir haben unsere Kinder früh aufgeklärt. Teilgenommen haben sie nie, weil sie ihre Massstäbe anders gesetzt haben.
Daher Respekt für jede Meinung und Äusserung.
Toleranz bringt uns weiter als Intoleranz.
Nicht alles was mir gefällt, gefällt dem nächsten.
Solange alles freiwillig erfolgt, sollte man dies verstehen. Freiwilligkeit bedarf keiner
GENEHMIGUNG.
Schönen Tag noch
Domcape