Ich habe versucht, dieses Thema in einem anderen Thread aus österr. Sicht darzustellen.
Fakt ist, dass es sich bei der Fremdschwängerung um das Leben eines Kindes handelt, das dabei gezeugt wird. Somit entscheiden 2 oder 3 Erwachsene aufgrund rein sexueller Motivation über ein Lebenwesen und nicht über ein Ding.
Darin erkenne ich die meiste und größte Problematik all dieser Fremdschwängerungsphantasien, welche dann auch in die Realität umgesetzt werden wollen: Es wird ein Lebewesen gezeugt, das Teil der Gesellschaft ist und noch mehr werden wird, das dafür seinen Beitrag leisten wird, ob die Kriminalstatistik, die Asozialenquote steigt oder ob dieser Mensch seinen Beitrag dazu leistet, dass diese Welt morgen ein bisschen besser/lebenswerter als heute ist/sein wird.
Rein rechtlich können die Ansprüche eines Kindes durch eine zivilrechtliche Vereinbarung unter Erwachsenen nicht verändert und schon gar nicht beschränkt werden. Selbst in Vaterschaftsprozessen ist für den Vater die Gegenseite die Mutter IN VERTRETUNG DES KINDES und nicht in ihrer Rolle als Vormund. Es kann sogar sein, dass der Richter entscheidet, dass zur Wahrung der Ansprüche des Kindes ein(e) VertreterIn des Jugendamtes beigezogen wird.
Also ganz große Vorsicht:
Jeder "Bulle"/Besamer sollte sich dessen im Klaren sein:
Heute geil, heute Sex und morgen viele Jahre zahlen!
Die Phantasie mag geil sein.
Die Realität kann die Existenz kosten. Und das ist gut so, weil es sich um ein Kind handelt, um das es geht, das nicht gefragt wurde, ob es gezeugt werden möchte.